Wussten Sie, dass es im Gemeindegebiet 19 Denkmäler gibt? Dazu gehören nicht nur unter Denkmalschutz gestellte Gebäude, sondern auch ein Fahrzeug kann ein Denkmal sein.

Was ist ein Denkmal?

Ein Denkmal - was ist das eigentlich? Die Frage ist nicht einfach zu beantworten.

"Denkmäler sind Sachen oder eine Mehrheit von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sache bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen". Das ist die offizielle Definition aus dem Denkmalschutzgesetz.

Wir haben eine kleine Übersicht über die verschiedenen Denkmal-Typen zusammengestellt, die es auch in Herscheid zu finden gibt.

Baudenkmäler

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen aller Art, wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Stadtmauern, Bürgerhäuser, Bauernhöfe, Scheunen, sogar Brücken und Industrieanlagen, Flurkreuze, oder Grenzsteine. Aber auch einfache Wohnhäuser können Denkmäler sein.  In Herscheid gehören zu den bekanntesten von ihnen sicherlich der Spieker und die Apostelkirche im Ortskern. Einen 360°-Blick ins Gebäude gibt es hier.

Technische Denkmäler

Mit „Technischen Denkmälern" sind diejenigen Objekte gemeint, die einmal für Handwerk und Industrie entstanden sind. Da die Ansiedlung von Industrie zur ständigen Erweiterung eines Ortes geführt hat, können beispielsweise auch Arbeitersiedlungen Denkmäler sein. In Herscheid wird der Ahe-Hammer im Ortsteil Schwarze Ahe als Technisches Kulturdenkmal bezeichnet.

Bodendenkmäler

Bodendenkmäler sind im Boden oder auch in einem Gewässer verborgene bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen (auch tierischen und pflanzlichen) Lebens handelt. Ausgrabungen, Befunde und Funde sind Hauptquellen der wissenschaftlichen Erkenntnis zu diesen Denkmälern. In Herscheid gibt es insgesamt fünf Bodendenkmäler. Bei der Auflistung auf unserer Homepage ist mit dem Begriff „Böschung“ der Ort der jeweiligen Fundstätte gemeint.

Bewegliche Denkmäler

Um ein bewegliches Denkmal handelt es sich dann, wenn es nicht ortsfest ist, also bewegt werden kann (beispielsweise Fahrzeuge). In Herscheid zählen die Dampflok und verschiedene Wagen der Märkischen Museumseisenbahn dazu.

Welche Voraussetzungen muss ein Gegenstand erfüllen, um ein Denkmal zu sein?

Nicht jedes Objekt älteren Datums ist ein Denkmal. Es müssen ganz bestimmte Kriterien vorliegen, wenn ein Gegenstand im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sein soll:

  • Das Objekt muss von Menschen geschaffen sein (Ausnahme: Naturdenkmal)
  • Das Objekt muss aus vergangener Zeit (aus einer abgeschlossenen, geschichtlichen Epoche) stammen
  • Das Objekt muss von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein.
  • Die Erhaltung des Denkmals muss im Interesse der Allgemeinheit liegen.

Denkmalschutzgesetz

Noch weitere Informationen zum Thema Denkmalschutzgesetz gibt es hier.

Eine Übersicht über die Denkmäler der Gemeinde gibt es hier.