Einzelhandelskonzept Herscheid (Fortschreibung 2020)

Der Einzelhandel hat sich in den vergangenen Jahren deutschlandweit drastisch verändert. Grund dafür ist aber nicht nur das bedeutend gestiegene Online-Angebot. Auch andere Faktoren spielen eine Rolle. Die Gemeinde Herscheid hat im Jahre 2006/2007 bereits über die CIMA Stadtmarketing GmbH Köln, Untersuchungen über die Entwicklungsmöglichkeiten des Einzelhandels in der Gemeinde Herscheid durchgeführt.

Ziel der Untersuchung war insbesondere die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches in Herscheid sowie eine Definition der zentren- und nachversorgungsrelevanten Sortimente („Herscheider Liste“).Im Hinblick auf den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in Herscheid diente das Gutachten über die Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Herscheid als Abwägungs- und Entscheidungsgrundlage.

Das ursprünglich entwickelte Konzept aus dem Jahr 2007 war im vergangenen Jahr fortgeschrieben worden. Eine Fortschreibung war unter anderem notwendig geworden, da das Konzept veraltet war. Hinzu kommt die bereits seit einigen Jahren veränderte Rechtslage auf Landesebene. Eine rechtssichere Grundlage stellte das vorliegende Konzept von 2007 nicht mehr dar. Ferner haben sich wesentliche Veränderungen in den stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen derGemeinde ergeben, die zu berücksichtigen sind. So sind die Dorfwiesen in dem Konzept 2007noch als Entwicklungsfläche für den Einzelhandel planerisch dargestellt worden; diese wurden 2016 allerdings im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes als Spiel- und Freizeitfläche entwickelt.

Darüber hinaus bestehen aktuell konkrete Planungen zur Erweiterung des vorhandenen Raiffeisenmarktes am Mühlenweg von derzeit rund 700 auf 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Auch deshalb musste das Konzept fortgeschrieben werden.Die geschilderten Entwicklungen erfordern eine neue, verkleinerte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches des Gemeindegebietes und die Darstellung von Sonderstandorten für großflächigen Einzelhandel sowie solitärer Nahversorgungsstandorte. Die „Herscheider Liste“zentrenrelevanter Sortimente wurde überprüft.

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Herscheid wird vom 22. April 2021 bis zum 26. Mai 2021 öffentlich ausgelegt und kann auch an dieser Stelle online eingesehen werden. Sie können Stellung dazu nehmen. Richten Sie dazu Ihre E-Mail an bauleitplanung@herscheid.de. Eine Einsicht im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Plettenberger Str. 27 in 58849 Herscheid kann derzeit nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02357/ 909386 erfolgen.

Fortschreibung des Einzelhandelskonzept 2020

Zum Vergleich: Einzelhandelskonzept Version 2007

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