Wie eine ganze Reihe weiterer Gemeinden hat auch Herscheid bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts hinein kein eigenes Wappen besessen. Im Zuge der Einführung einer neuen Gemeindeordnung zum 01. Januar 1935 erging jedoch in Deutschland das Recht an alle Kommunen, ein eigenes Wappen zu besitzen.
Besonders der damalige Bürgermeister Dames setzte sich für die Schaffung eines Wappens für die Ebbegemeinde ein. Gleiches galt für den heraldisch interessierten Landrat Dr. Fritz Thomeé aus Altena, der bereits 1927 pensioniert worden war. Der Entwurf für das Herscheider Wappen wurde von Otto Hupp angefertigt, der seinerzeit zu den namhaftesten deutschen Heraldikern und Gebrauchsgraphikern zählte. Nachdem der Entwurf von allen Beteiligten für gut befunden wurde, verlieh der Oberpräsident der Provinz Westfalen der Gemeinde Herscheid mit Urkunde vom 17.10.1935 das Recht zur Führung eines Wappens.
Das Wappen zeigt in Gold den von Rot und Silber in drei Zeilen geschachten Balken des Grafen von der Mark, aus dem ein wachsender roter Hirsch aufsteigt.
Es handelt sich um ein sogenanntes „redendes Wappen". Aus dem märkischen Schachbalken, dem Zeichen des früheren Landherrn, wächst ein Hirsch herauf. Der Hirsch soll auf den Namen der Gemeinde hinweisen.
In alten Urkunden des 11. Jahrhunderts wurde der Name des Ortes als „Hirutscetha" und „Hertsceido" bezeichnet. Das wurde so gedeutet, daß es sich um eine hohe Gegend handelt, wo sich Hirsche gerne aufhalten, und somit als Hirschhöhe zu übersetzen sei. Andere Quellen setzen „Herscheid" mit dem Wort „Hirscheid" gleich. Dieser Name soll auch auf die Überlieferung in der Heimatgeschichte hinweisen, wonach die Herscheider das Recht auf freie Ausübung von Jagd und Fischerei hatten.