Sozialausschuss empfiehlt einstimmig neue Benutzungsgebühr für Notunterkünfte

Im Rahmen der letzten Sozialausschusssitzung stand ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung, nämlich die Gebührenanpassung der Gemeindlichen Notunterkünfte.

Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die ihr zugewiesenen geflüchteten Personen unterzubringen. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, werden in der Gemeinde Herscheid Notunterkünfte unterhalten. Folgende Unterkünfte werden aktuell bewohnt: Habbeler Str. 23a (Container), In der Winzenbecke 2 (Container), In der Winzenbecke 6 und 8, Müggenbrucher Weg 54 und die Unterkunft Valberter Str. 1. Darüber hinaus werden derzeit weitere Wohnungen, auch in eigenen Gebäuden, für die Unterbringung genutzt.

Um weiteren Zuweisungen gerecht werden zu können, soll die Unterkunft in der Winzenbecke ausgebaut werden. Die Erhöhung der Geschosszahl und die Änderung der Dachform erfordern aber zunächst eine Überarbeitung des Bebauungsplans. Ein Architekt für die Umsetzung des Projektes sei bereits gefunden, erklärte Fachbereichsleiterin Bärbel Sauerland.

Im Rahmen der Sitzung stellte Meryem Yilmaz, Fachgebietsleiterin „Soziales“ die aktuellen Flüchtlingszahlen vor. Zurzeit leben 129 Personen in den gemeindlichen Flüchtlingsunterkünften. 67 Personen stammen aus der Ukraine, 69 aus anderen Staaten. Aktuell kämen wieder größtenteils Menschen aus der Ukraine, eine Zeit lang waren es eher Menschen aus dem arabischen Raum, so Yilmaz. Weil für Ukrainer*innen keine Wohnsitzauflage gilt, unterliegen die Zahlen einer hohen Fluktuation.

Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die ihr zugewiesenen geflüchteten Personen unterzubringen. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, werden in der Gemeinde Herscheid Notunterkünfte unterhalten. Für diese Notunterkünfte sind Benutzungsgebühren zu erheben.

Auf eine getrennte Kostenermittlung für jede einzelne Notunterkunft wurde verzichtet.
Die Ermittlung einer individuellen Gebühr für jede Unterkunft würde zumindest zu einer geringfügig unterschiedlichen Gebühr für jedes Objekt führen, obwohl die von den Nutzern in Anspruch genommene Leistung in allen Fällen die gleiche, nämlich die vorübergehende Unterbringung zur Beseitigung ihrer Wohnungsnot ist. „Hinzu kommt, dass die Nutzer keinen Einfluss auf die Auswahl ihrer Unterkunft haben. Über die Einweisung in die einzelnen Unterkünfte entscheidet die Gemeinde nach Bedarf und wie die verschiedenen Nationalitäten zusammenpassen“, erklärte Sauerland ergänzend.

Einstimmig empfahl der Sozialausschuss schließlich dem Rat die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte. Die Grundgebühr steigt auf 13,71 Euro pro Quadratmeter; die Anschaffung von Wohncontainern (Abschreibungen) ist ein wesentlicher Grund für den Anstieg. Die Nebenkosten steigen auf 78,09 Euro pro Person, wegen der hohen Energiekosten. Die Gebühr wird von den Bewohnern bezahlt, dafür erhalten sie Leistungen vom Jobcenter, von der Gemeinde oder aber sie bezahlen die Gebühr vom eigenen Lohn.