Lärmaktionsplan: Umsetzung der Maßnahmen ungewiss

Erneut beschäftigte sich die Kommunalpolitik am Montag im Rahmen der Hauptausschusssitzung mit dem Lärmaktionsplan. Diesen muss die Gemeinde laut EU-Umgebungslärmrichtlinie erstmals erstellen. Projektleiterin Tanja Graef vom Planungsbüro Enotherm stellte das Konzept und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen vor.

9150 Fahrzeuge sind täglich auf der Landstraße 561 zwischen Silberg und Herscheider Ortseingang unterwegs. Das hatten Hochrechnungen einer jüngsten Verkehrszählung des Landesbetriebs Straßen.NRW ergeben. Damit ist die L561 nicht nur die am meisten befahrene Straße in der Ebbegemeinde, sondern wird sie auch als Hauptverkehrsstraße gewertet und rückt in den Mittelpunkt des Lärmaktionsplanes, der für Herscheid erstellt werden muss.

Hochgerechnet sind auf dem genannten Streckenabschnitt jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeuge unterwegs. Tanja Graef erklärte, dass dort zwar lediglich 16 Personen wohnen, für diese es dennoch teilweise zu Lärmbelästigung durch die erzeugten Motorengeräusche komme. Auch andere Strecken in Herscheid, an denen sich Anwohner*innen belästigt fühlten, stellte sie im Verlauf ihres Vortrags vor. Ebenfalls stellte sie gegenüber, welche Maßnahmen das Planungsbüro Enotherm jeweils empfehlen würde.

Im Bereich Hardt soll die Tempobegrenzung 70 km/h verlängert werden. Dies könne zu einer Verringerung des Lärmpegels um bis zu drei Dezibel führen.

In Friedlin schlage man Tempo 50 im Bereich der Ortsdurchfahrt vor, für Hüinghausen Tempo 30.

Im Bereich Nordhelle, wo es besonders im Bereich der Applauskurve zu verstärktem Lärm durch hohe Geschwindigkeiten der Motorradfahrer*innen komme, könnte man, laut Enotherm, verstärkte Kontrollen einrichten.

Ebenfalls erläuterte Gräf, dass man die Abbiegespur von der Landstraße 561 auf die Kreisstraße 6 (Herscheider Ortseingang) verlängern könne und eine Lärmschutzwand im Bereich der Lüdenscheider Straße 34 bis 50 sowie die Erhöhung des Lärmschutzwalls Im Uerp errichten könne.

Bürgermeister Uwe Schmalenbach erklärte am Ende einer Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Lärmaktionsplanes, dass der zuständige Landesbetrieb auf den Lärmplan sicherlich reagieren werde. Der Lärmaktionsplan müsse alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Was der Landesbetrieb an vorgeschlagenen Maßnahmen letztendlich umsetzen werde, sei nicht absehbar.

Bei zwei Enthaltungen sprach sich der Hauptausschuss allerdings einstimmig für den Lärmaktionsplan aus.