Änderung Bebauungsplan Müggenbrucher Weg Nummer 3
Die Firma „Elektro Rieger“, ansässig im Müggenbrucher Weg, möchte primär ihren Betrieb erweitern und auf ihrem Grundstück weitere Wohngebäude errichten und somit stellten die Verantwortlichen bereits im Juli 2024 einen Antrag auf eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes. Über diesen sogenannten Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes stimmten die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses am Montag ab, zuvor wurde die Örtlichkeit besichtigt. Der von Firma Rieger beauftragte Architekt war ebenfalls vor Ort, um die Planungen zu erläutern.
Im ersten Schritt soll hinter dem bereits bestehenden Betriebsgebäude ein weiteres Gebäude entstehen (auf Höhe des Görlitzer Weges), das ebenfalls als Betriebsgebäude genutzt werden soll. Die beiden Gebäude sollen über einen Durchgang verbunden werden und unterhalb des Neubaus soll eine Tiefgarage entstehen.
Der Bebauungsplan, der Gegenstand der jetzigen Sitzung war, soll in der Weise geändert werden, dass für das Bestandsgebäude (Müggenbrucher Weg 42) und den Neubau (Görlitzer Weg 1) um die überbaubare Grundstücksfläche erweitert wird.
Die Ausschussmitglieder stimmten dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes im ordentlichen Verfahren einstimmig zu.
Rewe-Umbau: Überdachung zwischen Getränke und Hauptmarkt
Die Fläche zwischen dem Rewe-Hauptmarkt und dem Rewe-Getränkemarkt soll überdacht werden. Damit soll diese Anlieferungszone für beide Geschäfte wettergeschützt werden, sodass weitere Lagerfläche entsteht.
Da für diese Veränderung eine geringfügige Anpassung des Bebauungsplanes notwendig ist, beschäftigte sich der Bau- und Planungsausschuss kurz mit dem Aufstellungsbeschluss. Dabei wurde seitens der Ausschussmitglieder darauf hingewiesen, dass nach der Überdachung die Fläche nicht mehr länger ein Durchgang sei, der – wie bisher – von Fußgängern als Anbindung zur Straße Auf dem Hof genutzt werden kann.
In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Uwe Schmalenbach darauf hin, dass der Bebauungsplan „Großflächiger Einzelhandel – Dorfwiesen“ noch weitere Verkaufsflächen im Bereich des Getränkemarktes aufweise, die bislang ungenutzt sind. Diese seien allerdings nicht Bestandteil des Änderungsantrages, den einer der Eigentümer der Grundstücke gestellt hatte. Die Verwaltung kann im weiteren Verfahren beim Antragsteller anregen, einen neuen Fußweg um den Getränkemarkt herum anzulegen. Dem Antrag auf Überdachung der Anlieferungszone stimmte der Bau- und Planungsausschuss ohne Gegenstimme zu.