Die Aufgabe des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer ehrenamtlich.
Sie werden regelmäßig geschult und können deshalb zwischen den streitenden Parteien vermitteln und im günstigsten Fall schlichten. Dabei haben sie keine Entscheidungsbefugnis wie beispielsweise ein Gericht, sondern verhandeln nichtöffentlich in einer möglichst ruhigen und sachlichen Atmosphäre einen so genannten Vergleich aus, also eine Art verbindlichen Vertrag, an den sich beide Parteien halten müssen. Schiedspersonen sind übrigens zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Schiedsperson hilft Ihnen zum Beispiel bei
nachbarrechtlichen Streitigkeiten,
Beachtung der Hausordnung,
Hausfriedensbruch,
Beleidigung,
Bedrohung,
Sachbeschädigung,
leichter und fahrlässiger Körperverletzung
und in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, bei denen das obligatorische außergerichtliche Verfahren vorgeschrieben ist und auch dort, wo ein Kompromiss zwischen den streitenden Parteien möglich ist.
Der Weg zur Schiedsperson ist nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Schiedsamtsadresse:
Schiedsmann
Wolfgang Bröker
Mozartstraße 35
58849 Herscheid
02357/906188
Stellvertretender Schiedsmann
Thomas Hartung
Mozartstraße 21
58849 Herscheid
02357/906449
Ansprechpartnerin im Rathaus
Angelika Kanzler
02357/90 93-43
Weitere Informationen zum Schiedswesen finden Sie unter www.schiedsamt.de oder www.streitschlichtung.nrw.de.